Die Zulassung von Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr ist die administrative Zulassung von Fahrzeugen für den Straßenverkehr.
Zu unterscheiden sind die Bauartzulassung bzw. Typisierung und die fahrzeugspezifische Straßenzulassung (Anmeldung des einzelnen Fahrzeugs mitsamt aller verbundenen Rechtsvorgänge).
Die Zulassung von Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr, dort umgangssprachlich Straßenzulassung, ist für bestimmte Fahrzeuge amtlich geregelt und daher als Hoheitsakt ein Zulassungsverfahren durch die zuständige Zulassungsbehörde.
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